Alice Weidel: Merkel führt Notstands-Gesetzgebung durch die Hintertür ein

Notstands-Gesetzgebung durch die Hintertür
Die AfD-Fraktionsvorsitzende: “Sie wollen den endlosen Bundes-Lockdown, obwohl 5 Monate Wellenbrecher-Lockdown gezeigt haben, dass dieses primitive Rezept nicht funktioniert.” / Anders als die Parlamentarier der Blockparteien tragen die AfD-Abgeordneten an ihren Plätzen keine Masken. Foto: Screenshots

Mit einer erneuten Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes will Bundeskanzlerin Merkel Lockdowns automatisieren und die Corona-Politik zentralisieren. Die Bundesländer werden bei diesem dominierenden Thema faktisch gleichgeschaltet. Im Bundestag kam der schärfste Gegenwind von Alice Weidel, der Co-Vorsitzenden der AfD-Fraktion: “Sie versuchen unter dem Vorwand des Infektionsschutzes eine Notstands-Gesetzgebung durch die Hintertür einzuführen, die von unserer Verfassung aus guten Gründen nicht vorgesehen ist! Nichts anderes bedeutet es, wenn Sie Bürger als potenzielle Gesundheitsgefährder unter Generalverdacht stellen, ihrer Grundrechte berauben und einsperren wollen. Ausgangssperren sind unverhältnismäßig und verfassungswidrig!” Hier die Rede als Video und Niederschrift (siehe Plenarprotokoll).

Von Thomas Rettig

Bereits am Donnerstag hatte sich der AfD-Abgeordnete Karsten Hilse in einer Bundestagsrede zum Infektionsschutzgesetz geäußert: “Werte Kollegen, gehen Sie in sich! Verhindern wir diesen Staatsstreich!” (2:44). Das sogenannte Bevölkerungsschutzgesetz soll um den Paragrafen 28b ergänzt werden, der dreieinhalb Seiten umfasst. Das Compact-Magazin fragte sich in seinem wöchentlichen Nachrichtenvideo, ob Deutschland an der Schwelle einer Präsidialdiktatur mit Notstandsverordnungen stehe. Die Moderatorin warnte: “Das Kanzleramt wäre dann praktisch das alleinige Machtzentrum in Deutschland” (8:01).

Am vergangenen Freitag passierte die Gesetzesänderung bei gereizter Stimmung die erste Lesung im Bundestag, die Verabschiedung ist für diesen Mittwoch (21.04.21) vorgesehen. Die Querdenken-Bewegung kündigte für diesen Tag von 10 bis 22 Uhr Proteste gegen die Notstands-Gesetzgebung durch die Hintertür an (Berlin, Straße des 17. Juni).

Im Infektionsschutzgesetz kommt das Wort “Ermächtigung” seit der jüngsten Änderung vom 21.12.2020 satte 58 Mal vor. Jetzt soll die Kanzlerin zusätzlich ermächtigt werden per Rechtsverordnungen durchzuregieren und Pflöcke einzuschlagen. Sie kann auf diesem Weg zum Beispiel Corona-Impflingen bestimmte Freiheitsrechte zurückgeben, was einer indirekten Impfpflicht gleichkommen würde. So heißt es im neu eingefügten § 28b: “Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnungen (…) Gebote und Verbote (…) zu erlassen. Solche Rechtsverordnungen können insbesondere weitergehende Vorschriften und Maßnahmen des Infektionsschutzes, Präzisierungen, Erleichterungen oder Ausnahmen vorsehen sowie besondere Regelungen für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Ergebnis eines Tests auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegen können.”

Hier die Bundestagsrede Alice Weidels vom 16.04.21 im Wortlaut:

“Sehr geehrter Herr Präsident, Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Damen und Herren, noch nie hat es eine Bundesregierung gewagt, in so wenigen Sätzen so viele Angriffe auf die Grund- und Freiheitsrechte der Bürger auf Rechtstaatlichkeit und demokratische Prinzipien unterzubringen wie in diesem Gesetzesentwurf. Die vorgeschlagene Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes ist ein alarmierendes Dokument obrigkeitsstaatlichen Denkens. Dieser Rückfall in den autoritären Ungeist geht vom Kanzleramt aus und von Ihnen, Frau Bundeskanzlerin. Ihr Misstrauen gegenüber den Bürgern und den demokratischen und rechtsstaatlichen Institutionen hat bei diesem Gesetzesvorhaben eindeutig die Hand geführt.

Sie misstrauen den Bürgern; deswegen wollen Sie sie tagsüber gängeln und nachts einsperren. Sie misstrauen den Ländern und Kommunen; deswegen legen Sie die Axt an die Wurzeln der föderalen Architektur der Bundesrepublik und entmachten Ministerpräsidenten, Landräte und Bürgermeister per Bundesgesetz. Sie misstrauen den Gerichten, den berufenen Kontrolleuren staatlichen Handelns; deswegen stellen Sie die Amts- und Verwaltungsgerichte durch Zentralisierung kalt – möglicherweise weil diese nämlich zuletzt einige Ihrer Eingriffe in die Bürgerrechte gekippt haben! Und nun lassen Sie sich eine “Ermächtigung” (Ihre Wortwahl, nicht meine) ins Gesetz schreiben, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrats zu erlassen. Wir sagen dazu: Ausgangssperren sind unverhältnismäßig und verfassungswidrig!

Für Millionen von Menschen, die nicht so privilegiert wohnen wie zum Beispiel Mitglieder des Bundeskabinetts, sind sie die Hölle! Im Kampf gegen das Virus sind Ausgangssperren dagegen nutzlos, ja sogar kontraproduktiv: Die Infektionsgefahr ist nun mal im Freien fast null und hängt auch nicht von Uhrzeiten ab. Willkürlich festgesetzte Inzidenzzahlen als ausschlaggebendes Kriterium sind ebenfalls absurd: Sie hängen von der Zahl der durchgeführten Tests ab und lassen sich nach Belieben hochtreiben. Ohne Rückkopplung an die Testquote, den Anteil der tatsächlich Erkrankten und die Alterskohorten der Betroffenen sind sie auch nicht aussagekräftig. Das bestätigen viele Wissenschaftler, zuletzt der frühere Chefvirologe der Charité, Professor Krüger. Hört auf die Wissenschaft, so lautet ihr Mantra.

Sie aber hören nur auf die Stimmen, die Sie hören wollen und die Ihre Vorurteile bestätigen. Widerspruch tun Sie als Verschwörungstheorie ab! Dagegen wäre doch eine differenzierte und transparente Debatte dringend nötig, um bessere Entscheidungen treffen zu können! Ginge es Ihnen tatsächlich in erster Linie um die Pandemie-Bekämpfung, hätten Sie längst geeignete und zielgerichtete Maßnahmen ergreifen können, die auch wir hier immer wieder eingefordert haben. Covid-19 ist vor allem für bestimmte Risikogruppen gefährlich – dann muss man auch diesen bedrohten Personen gezielte Schutzangebote machen, statt die Grundrechte für alle einzuschränken und das ganze Land an die Wand zu fahren!

Die Überlastung des Gesundheitssystems verhindert man weder mit Zusperren der Gesellschaft, noch mit Krankenhaus-Schließungen und Abbau von Intensivbetten [Video von Samuel Eckert] sondern durch gezielte Investitionen in Personal und Infrastruktur. Dafür hatten Sie genug Zeit, die nicht genutzt wurde. Sie wollen mit diesem Gesetz etwas anderes: den endlosen Bundes-Lockdown, obwohl fünf Monate Wellenbrecher-Lockdown mehr als genug gezeigt haben, dass dieses primitive Rezept überhaupt nicht funktioniert. Und Sie nehmen in Kauf, dass der Mittelstand zugrunde geht, der Arbeitsmarkt durch staatliche Dauer-Intervention zerstört wird, dass Innenstädte veröden, eine ganze Schülergeneration verloren geht und das Kultur- und Vereinsleben stirbt.

Sie belegen ganze Branchen mit Berufsverboten, Sie enteignen Händler und Gewerbetreibende, Gastronomen und Tourismus-Betriebe durch monatelange Zwangsschließung ohne Aussicht auf einen Ausweg. Zahllose Geschäfte werden nie mehr öffnen! Generationenalte Familienbetriebe verschwinden für immer, dem unternehmerischen Mittelstand bricht das Rückgrat! Auf Deutschland kommt eine Insolvenzwelle von nie dagewesenen Dimensionen zu, ein massiver Anstieg von Depressionen, geschädigten Kinderseelen, in Isolation verkümmernden älteren Menschen, verstörten Jugendlichen und zerrütteten Familien – das sind die Kollateralschäden Ihrer Dauerlockdown-Politik!

Die Bürger verlieren das Vertrauen in einen Staat, der einem vor dem Ruin stehenden westfälischen Gastronomen-Ehepaar, das aus Verzweiflung sein Café wieder öffnet, das Ordnungsamt und hohe Bußgelder auf den Hals schickt. Die Bürger verlieren das Vertrauen in einen Staat, der mit Polizeikommandos Rentner-Geburtstage stürmt und Kinder vom Bolzplatz jagt, aber Drogenhändler im Park gewähren lässt. Die Bürger verlieren das Vertrauen in einen Staat, dessen Polizisten Erholungssuchende in Parks mit Zollstöcken schikanieren, aber bei Clan-Großhochzeiten untätig daneben stehen müssen.

Seit mehr als einem Jahr missbrauchen Sie die Coronakrise um Zumutungen durchzusetzen, mit denen Sie unter normalen Bedingungen niemals durchkämen. Reise-, Kontakt- und Versammlungsverbote, das Einreißen der letzten Haltelinien bei der Staatsverschuldung, eine EU-Schuldenunion, die das Budget-Recht dieses Parlaments aushebelt und die deutschen Steuerzahler in Geißelhaft für Brüsseler Ausgaben-Orgien nimmt. Und jetzt versuchen Sie (am Grundgesetz vorbei) unter dem Vorwand des Infektionsschutzes eine Notstands-Gesetzgebung durch die Hintertür einzuführen, die von unserer Verfassung aus guten Gründen nicht vorgesehen ist! Nichts anderes bedeutet es, wenn Sie Bürger pauschal als potenzielle Gesundheitsgefährder unter Generalverdacht stellen, ihrer Grundrechte berauben und einsperren wollen.

Es wäre grotesk und falsch, einer Regierung, die so oft und offenkundig versagt und das Recht gebrochen hat, derart weitreichende zusätzliche Kompetenzen zu geben! Die AfD-Fraktion lehnt deshalb aus tiefer freiheitlicher und demokratischer Überzeugung diesen Gesetzesentwurf ab! Ich bedanke mich.”


Eine Moderatorin des quasi staatlichen Senders Phoenix sagte nach Weidels Rede: “Die Vorsitzende der AfD-Fraktion hat (nicht überraschend) hier die Ablehnung bekräftigt. Die AfD hat am vergangenen Wochenende auch in ihrem Wahlprogramm die Abkehr von Corona-Beschränkungen festgeschrieben. Dem mündigen Bürger solle selbst überlassen werden, wie er sich vor der Pandemie schützt”.


Karsten Hilse (AfD) zum Infektionsschutzgesetz: “Werte Kollegen, gehen Sie in sich!”

“Verhindern wir diesen Staatsstreich!”

Bereits am Vortag (15.04.21) hatte sich auch der AfD-Bundestagsabgeordnete Karsten Hilse in einer Rede zu den Munitionsaltlasten in den Meeren zum Infektionsschutzgesetz geäußert: “Noch eine kurze Zwischenbemerkung für Sie, liebe Landsleute und alle, für die Freiheit und Demokratie nicht nur hohle Phrasen sind: Mit dem Infektionsschutzgesetz vom 18. November wurde die andauernde Freiheitsberaubung und der permanente Ausnahmezustand in Gesetzesform gegossen und damit die freiheitlich-demokratische Grundordnung in großen Teilen ausgehebelt. Am nächsten Mittwoch soll hier an diesem geschichtsträchtigen Ort der nächste Schlag gegen die wichtigsten Säulen unserer Demokratie erfolgen: die Gewaltenteilung und das Föderalismusprinzip. Wenn die neuerliche Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes durchgeht, geht alle Macht nicht mehr vom Volke und seinen Vertretern aus, sondern von der Kanzlerin und ihren Helfershelfern. Machen Sie, liebe Landsleute, Ihren Abgeordneten unmissverständlich klar, was Sie von der Quasi-Abschaffung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung halten! Sie, werte Kollegen, gehen Sie in sich! Verhindern wir diesen Staatsstreich! Nehmen wir dieses Gesetz gemäß § 20 Absatz 3 der Geschäftsordnung wieder von der Tagesordnung und werfen es dorthin, wo es hingehört, sonst werden Sie bald so wie die, über deren Altlasten wir heute sprechen, auf Selbigem landen: auf dem Müllhaufen der Geschichte.” (2:44)

Die Zustimmung des Bundestags soll automatisiert werden

In dem Artikel des Bundestages über die Debatte wird das Anliegen der Gesetzesänderung wie folgt zusammengefasst: “Zur Eindämmung des Coronavirus soll künftig bundesweit eine automatische Notbremse ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 gelten. Die bundesweit einheitlichen Schutzvorkehrungen werden in einem neuen Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) konkret aufgeführt, darunter Kontaktbeschränkungen sowie Auflagen für Freizeiteinrichtungen, Geschäfte, Kultur, Sport oder Gaststätten. Vorgesehen ist unter anderem auch eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Die Bundesregierung wird mit dem Gesetz außerdem dazu ermächtigt, bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 durch Rechtsverordnungen Gebote und Verbote zu erlassen. Solche Rechtsverordnungen bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.”

Hier wird allerdings verschwiegen, dass durch den neu eingefügten Paragraph 28b auch die Zustimmung des Bundestages in gewisser Weise automatisiert werden soll, denn die Zustimmung gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht innerhalb einer Woche widerspricht: “Rechtsverordnungen der Bundesregierung nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat. Die Zustimmung des Bundestages gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht binnen sieben Tagen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.”

Über Ausnahmeregelungen bezüglich der Ausgangssperren kann man unter bundestag.de lesen: “Aufenthalte außerhalb des Wohnraums sollen allerdings gestattet bleiben, wenn diese unter anderem zur Berufsausübung, zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, zur Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, zur Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien, zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger, der Begleitung Sterbender oder der Versorgung von Tieren dienen.”


Update 28.11.21: Lug und Trug auch bei der Intensivbetten-Belegung: Einen Notstand gibt es allenfalls regional, was aber auf den massiven Bettenabbau und Personalmangel (z.B. auf Grund von Quarantäne für Pflegepersonal) zurückzuführen ist: “Die Zahl der belegten Betten (dunkelblau) unterliegt seit Mai 2020 nur relativ geringen Schwankungen und ist derzeit niedriger als zum Beispiel im April und Mai dieses Jahres. Die Zahl der freien Betten (türkis) ist auf Grund des Bettenabbaus auf ein Viertel gesunken!” (siehe mein heutiger Post auf VK). #CoronaLugUndTrug

Update 14.11.21: Die Abrechnungsdaten der Krankenhäuser zeigen, dass nur ein Bruchteil der Intensiv-Patienten hat eine Atemwegserkrankung hat, die anderen leiden garantiert nicht an Covid-19 (siehe auch multipolar-magazin.de vom 30.10.21: Abrechnungsdaten der Krankenkassen: Nur jeder zweite “Corona-Patient” wegen Corona-Verdacht im Krankenhaus). #CoronaLugUndTrug

Update 19.09.21: AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel im Bundestag mit einem Rundumschlag, einer Abrechnung mit Establishment und Corona-Regime: “Sie brechen abermals das Versprechen, das Sie den Bürgern gegeben haben, und zwar: Wenn jedem ein Impfangebot gemacht wurde, müssen die Maßnahmen enden. (…) Die Impfung ist eine individuelle Entscheidung. Doch Sie spalten das Land und die Gesellschaft, wenn Sie Menschen auf Grund dieser persönlichen Entscheidung gegeneinander ausspielen und Ungeimpfte als Bürger zweiter Klasse vom gesellschaftlichen Leben ausschließen. Alle Alarmglocken müssen schrillen, wenn aus Politikermund Ungeimpfte als Sozialschädlinge diffamiert werden und selbst ein Vizekanzler Geimpfte als Versuchskaninchen bezeichnet!” (Youtube 07.09.21; 9:48).

Update 20.04.21: Kapazitätsengpässe bei den Intensivstationen sind eine Folge der geänderten Förderkulisse des Krankenhaus-Finanzierungsgesetzes. Die von den Massenmedien verbreitete Sorge vor einer drohenden Überlastung der Intensivstationen kommt dadurch zustande, dass die Krankenhäuser seit 2020 ihre Zahl der Intensivbetten um rund 20 Prozent abgebaut haben. Samuel Eckert präsentiert in einem Video vom 17.04.21 Zahlen des DIVI-Intensivregisters, wonach die 29 Krankenhäuser, die zum 09.04.21 eine Auslastung der Intensivkapazitäten von über 99 Prozent gemeldet haben, seit letzten Herbst die Zahl der Intensivbetten radikal herunterfuhren, um sie jeweils genau an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Dies gilt vor allem ab dem 18. November 2020. Seit diesem Tag können Krankenhäuser, deren “freie intensivmedizinische Behandlungskapazität” unter 25 Prozent liegt, Ausgleichszahlungen bekommen (siehe § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz). Zitat Samuel Eckert: “Wir sehen hier eine gelbe Linie. Diese Linie stellt das Gesetz dar, das festlegt, dass jedes Krankenhaus, welches eine Auslastung von mehr als 75 Prozent seiner Intensivstation belegen kann, mit Zahlungen versorgt wird, die pro Patient fällig werden. Das bedeutet: Ein Krankenhaus, das es schafft seine Intensivauslastung oberhalb dieser gelben Linie zu bewegen, ist berechtigt Förderzahlungen vom Bund zu erhalten.” (9:07) #CoronaLugUndTrug

Siehe auch meine Beiträge: Corona-Geimpfte sind so ansteckend wie Ungeimpfte und: Wiener Verwaltungsgericht entzieht Lockdowns die Grundlage sowie: Arbeitsverweigerung als persönlicher Generalstreik

One thought on “Alice Weidel: Merkel führt Notstands-Gesetzgebung durch die Hintertür ein

  1. “Aufenthalte außerhalb des Wohnraums sollen allerdings gestattet bleiben, wenn diese unter anderem … der Berichterstattung durch Vertreter von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien” dienen. Natürlich. Die Propaganda muss weitergehen!

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