Bremen plant mit der Zwangs-Quarantäne einen weiteren Schritt in die Coronadiktatur

In diesem ungenutzten Haus könnte die Zwangs-Quarantänestation eingerichtet werden.
Im Haus 4 auf dem Gelände des Klinikums Bremen-Ost könnte die Zwangs-Quarantänestation eingerichtet werden. Foto: Screenshot Google Maps

Zwangs-Quarantäne in Bremen: Ein Gesetz zur vorübergehenden Internierung von Quarantäne-Verweigerern steht kurz vor der Verabschiedung. Im Park des Klinikums Bremen-Ost gibt es mehrere schöne Jugendstilhäuser, in denen überwiegend psychisch Kranke untergebracht und behandelt werden. Zwei dieser Häuser (Haus 4 und 11) stehen laut Lageplan des Klinikums leer und könnten demnächst zur zwangsweisen Unterbringung von Positiv-Getesteten genutzt werden. Das rot-grün-rot regierte Bremen macht ernst mit der Umsetzung von Paragraf 30 des Infektionsschutzgesetzes, der die “zwangsweise Durchführung von Quarantänemaßnahmen vorsieht für Fälle, in denen die Betroffenen den Anordnungen freiwillig nicht nachkommen”.

Von Thomas Rettig

In der Staatlichen Deputation für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 8. September 2020 ist ein Gesetzentwurf für die Zwangs-Quarantäne in Bremen mit wenigen Gegenstimmen abgesegnet worden (siehe Vorlage vom 03.09.2020). Das Gesetz wird voraussichtlich am 7. oder 8. Oktober 2020 in der Bremer Bürgerschaft beschlossen (TOP 40). Jedenfalls überreichte der Senat den Gesetzentwurf per Mitteilung vom 22.09.20 dem Landtag “mit der Bitte um Beschlussfassung in 1. und 2. Lesung noch in der nächsten Sitzung”.

Das Klinikum Bremen-Ost hat bereits ein Konzept für die Zwangs-Quarantäne-Station erarbeitet und ein Angebot unterbreitet: Der Tagessatz für die Internierung für fünf, zehn oder 14 Tage (da ist man sich noch nicht einig) beläuft sich auf 674,73 Euro. 80 Prozent der Kosten entfallen auf den 24-Stunden-Bewachungsdienst. Das Angebot gilt für eine “Unterbringung in Einzelzimmer mit Isolationsmöglichkeit, Bad und Sitzgelegenheit für Wachdienst” inklusive pflegerischer und ärztlicher Versorgung.

Da der Träger des Klinikums Bremen-Ost (die am Tropf Bremens hängende Gesundheit Nord gGmbH) offiziell eine privatrechtliche Gesellschaft ist, der keine hoheitlichen Aufgaben zustehen, will der Gesetzgeber mit dem “Bremischen Ausführungsgesetz zu § 30 Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes” Abhilfe schaffen. Nach Paragraf 1 dieses geplanten Gesetzes kann Bremens Gesundheitssenatorin Claudia Bernhard (Linke) einer Firma die Befugnis verleihen, eine “freiheitsentziehende Unterbringung” (Paragraf 2) durchzuführen. Paragraf 2, Absatz 2 bestimmt die Voraussetzungen zur Internierung eines sogenannten Corona-Leugners: “Der Antrag ist zu begründen. Eine amtsärztliche Stellungnahme ist beizufügen. Aus der Stellungnahme muss hervorgehen, aus welchen Tatsachen und ärztlichen Beurteilungen sich ergibt, dass die Unterbringung geboten ist”.

Weitere Quelle: Begründung des Gesetzentwurfs.

In München wurden dieses Jahr zwischen Februar und August 21 Quarantäneverweigerer in Gewahrsam genommen und gegen ihren Willen in einem Apartmenthotel einquartiert (Bayerischer Rundfunk vom 07.09.2020). Anfang Mai 2020 richtete das Land Brandenburg eine Zwangs-Quarantäne-Station auf dem Flughafen Schönefeld ein (Märkische Allgemeine vom 07.05.2020).

Als Rechtsgrundlage für die Corona-Zwangsmaßnahmen haben sich Bundesregierung und Landesregierungen das Infektionsschutzgesetz ausgesucht (IFSG). Darin gibt es mit dem Paragraf 28, Absatz 1 (Schutzmaßnahmen) eine Generalklausel, die nach Ansicht der Herrschenden eine Einschränkung der Grundrechte rechtfertigt. Die AfD ist als einzige Partei mittlerweile überwiegend der Meinung, dass das Corona-Virus dramatisiert wird und dass die Maskenpflicht, die vielfältigen Einschränkung des öffentlichen Lebens und die Reisebeschränkungen unverhältnismäßige Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger darstellen.

Siehe die Rücktrittserklärung des Bundestagsabgeordneten Thomas Seitz als Schriftführer im Präsidium: “Eine Maske, die nicht wirklich schützt vor einer Pandemie, die es gar nicht gibt, ist ein Symbol der Unterwerfung.”


Update 13.12.21: Boris Reitschuster veröffentlichte gestern ein interessantes Interview mit Aya Velázquez von der Zeitung Demokratischer Widerstand. Die Querdenkerin hat umfangreiche Recherchen zu diversen Corona-Taskforces des Bundesinnenministeriums mit maßgeblicher Beteiligung der Industrie getätigt. In diesem Interview informiert sie über ein Maßnahmenpapier des BMI vom März 2020, das unter anderem Quarantäne-Lager für positiv Getestete in leerstehenden Hotels und Turnhallen sowie den Einsatz der Bundeswehr vorschlug. Die Quarantäne sollte nur in Ausnahmefällen zu Hause stattfinden. Großes Vorbild: China!” (rumble.com: Kommen Lager für positiv Getestete? Unglaubliches Papier aus dem Innenministerium).

Update 17.10.20: Das Gesetz wurde wie geplant am 7. Oktober 2020 verabschiedet.


Wie können wir uns wehren? Hier mein Vorschlag: Arbeitsverweigerung als persönlicher Generalstreik. Siehe auch mein Beitrag Ursachenforschung: Corona-Diktatur und frauenzentrierte Gesellschaft

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