Staatsstreich in Sachsen: Kriminalistik gegen die Arroganz der Blockparteien

Sittengemälde unserer ausgehöhlten Demokratie
Die Verlautbarungen des Establishments zum Komplott von Sachsen bilden ein Sittengemälde unserer ausgehöhlten Demokratie. Bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses warfen die Blockparteien in ihrem Hochmut der AfD vor, eine Super-Verschwörung eingefädelt zu haben: Die Partei habe die Kappung ihrer Kandidatenliste selbst herbeigeführt, um in die Schlagzeilen zu kommen und bei den Sachsen zu punkten. Foto: Jörg Urban, Chef der AfD-Fraktion. Er hat 32 % der Parlamentarier hinter sich, wird aber als rechter Prolet hingestellt. + Michael-Ludwig XIV. (Alias Kretschmer), König des Freistaats Sachsen, tollkühner Bezwinger des ‘Rechtspopulismus’.

Selbst als die AfD Ende Oktober einen Untersuchungsausschuss einsetzte, fiel den anderen Parteien nichts Besseres ein als zu mauern. Deren Reden zur Kürzung der AfD-Liste entlarven die Arroganz der Blockparteien. Valentin Lippmann von den Grünen tönte: »Ihnen geht es einfach nur um Ihr Gegröle für die Sozialen Netzwerke und angebliche Öffentlichkeit!« Die AfD hatte alle Hebel in Bewegung gesetzt und bekam vor dem Verfassungsgericht ja teilweise Recht. Doch ihre Strafanzeigen waren bislang vergebens, denn die Akteure des Staatsstreichs in Sachsen sind nach wie vor im Amt – gegen Recht und Gesetz! Unterdessen bekam die AfD den Hinweis, dass Anfang Juli ein »Emissär« aus Berlin nach Sachsen gereist war, um die Landeswahlleiterin zum Ausbremsen der AfD zu drängen. Maximilian Krah: »Diese Leute haben keinerlei schlechtes Gewissen und wähnen sich auch im Rechtsbruch moralisch erhaben.« Eine Chronologie und Dokumentation in 2 Teilen (Teil2):

Von Thomas Rettig

Ende August erstattete die AfD Sachsen Strafanzeige wegen Rechtsbeugung gegen Mitglieder des Landeswahlausschusses und der Landesregierung. Beschuldigt werden unter anderem Regierungschef Kretschmer (CDU), Innenminister Wöller (CDU) und Innenstaatssekretär Schneider (CDU). Sie sollen Landeswahlleiterin Schreck (CDU) zur Kürzung der AfD-Landesliste verleitet haben, was einer Deckelung des Wahlerfolgs der Oppositionspartei gleichkam. Ende Oktober stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein (siehe Teil 1 zur Arroganz der Blockparteien: Staatsstreich in Sachsen).

Dass der Staatsanwalt es ablehnte die CDU-Politiker anzuklagen, war zu befürchten. Sein Chef war der damalige Justizminister Sebastian Gemkow (CDU), der nicht nur der gleichen Partei, sondern auch der gleichen Landesregierung angehörte! In einer Demokratie muss die Justiz aber von der Regierung unabhängig sein, wie die EU regelmäßig den Polen wegen einer (harmlosen) Justizreform auf’s Butterbrot schmiert. Wenn die von der AfD zusammengetragenen Beweise und Indizien nicht täuschen, kommt zum Straftatbestand der Rechtsbeugung jetzt also noch Strafvereitelung im Amt, und zwar in eigener Sache! (siehe: Staatsstreich in Sachsen, Teil 1)

Ende Oktober setzte die AfD einen Untersuchungsausschuss durch

Am 30.10.19 beschloss der Sächsische Landtag mit den Stimmen der AfD die Einsetzung eines Untersuchungs-Ausschusses zu den skandalösen Vorgängen rund um die Deckelung der AfD-Landesliste (Antrag als PDF). Das ging (bei einem Quorum von 20 Prozent) problemlos durch, weil die AfD wegen ihrer vielen Direktmandate 32 Prozent der Abgeordneten stellt (unten die Rede, die Fraktions-Chef Jörg Urban zur Antragsbegründung gehalten hat – als Video und in schriftlicher Form).

Am Tag nach der Einsetzung des Untersuchungs-Ausschusses wurden in der Freien Presse (Chemnitz) die wichtigsten Argumente Urbans genannt: »Die AfD möchte beweisen, dass hinter der Teilstreichung ein Komplott steckt. Im Landtag listete AfD-Fraktionschef Jörg Urban deswegen “Ungereimtheiten” auf, die seine Parteifreunde und er ausgemacht haben: Unter anderem habe der Vorgänger der aktuellen Landeswahlleiterin [Burkhard Müller, CDU] seine Stellung aufgegeben, um mutmaßlich seiner Frau in deren Kaffeerösterei zu helfen – und das unmittelbar vor dem “Superwahljahr 2019”. Ein Referatsleiter des Innenministeriums habe die Landeswahlleiterin vor einer Kürzung der Landesliste gewarnt, aber kein Gehör gefunden«.

Ein weiterer Redakteur der Freien Presse schrieb ebenfalls am 31.10.19 einen hintersinnigen Kommentar zu den Motiven der Beteiligten: »Wem die Kürzung der AfD-Liste nutzte«. Darin bezeichnete er den Untersuchungs-Ausschuss als »zweifellos berechtigt – erst recht in einem seit 29 Jahren von derselben Partei regierten Bundesland«. Dennoch warf er der Partei des gesunden Menschenverstands die Streuung von Verschwörungstheorien vor. Das gleiche Lied sangen die Debattenredner der Altparteien, also diejenigen, die bei jeder Gelegenheit das Ammenmärchen erzählen, berufstätige Frauen würden an eine »gläserne Decke« stoßen! Und die gegen jede Evidenz behaupten, in Deutschland herrsche noch der Kapitalismus, und dieser sei an allem schuld.

Der politisch-mediale Komplex verbreitet Hyper-Verschwörungstheorien über eine AfD mit sinisteren Absichten

Gleichzeitig gab die Freie Presse ihrerseits eine wirklich abstruse Räuberpistole zum Besten, die auch von den Kartellparteien kolportiert wird: Die Phalanx der unerschrockenen »Antifaschisten« traut der AfD doch tatsächlich zu, die Blockflöten-Parteien und den Landeswahlausschuss unterwandert und zum Zusammenstreichen der AfD-Landesliste angestiftet zu haben, um durch die damit verbundene Märtyrer-Rolle bei den kritischen Sachsen einen Stein im Brett zu haben:

»Für die im Untersuchungsauftrag behaupteten “Verstrickungen der Staatsregierung” führt der AfD-Chef zudem einen kriminalistischen Grundsatz an: Cui bono? – Wem nützt es? Keine schlechte Frage. Wäre es bei der Kürzung auf 18 Listenplätze geblieben, die Landtagswahl aber ansonsten exakt so ausgegangen wie sie ausging, hätte die AfD zwölf Sitze statt nur einen verloren. Rechnerisch hätte es damit im neuen Landtag sogar zur Neuauflage der CDU/SPD-Koalition gereicht. Bloß: Glaubt in der AfD wirklich jemand, dass es die Regierenden genau darauf angelegt haben? Dass ein derart verzerrt zusammengesetzter Landtag Akzeptanz gefunden hätte? Konnte die AfD durch die Kürzung nicht ihr Anti-Establishment-Image pflegen, Anhänger mobilisieren und Schlagzeilen bestimmen?«

(Freie Presse vom 31.10.19)

So abwegig, wie der politisch-mediale Komplex tut, sind die Anschuldigungen der AfD freilich nicht. Sie passen schon zur Binsenweisheit, wonach in einer Partei Filz und Vetternwirtschaft um sich greifen, wenn sie zu lange an der Regierung ist. Sie passen außerdem zum Befund von Jost Bauch, der in »Abschied von Deutschland« (Kopp 2018) den Niedergang unseres Landes mit Hilfe der bürgerlichen Systemtheorie Niklas Luhmanns analysiert. In seinem Buch bezeichnet der Soziologe die Bundesrepublik als »multitribale Ochlokratie«, also eine Herrschaft des Pöbels, der Fachidioten und der Pseudo-Intellektuellen. Dabei handele es sich um eine »Verfallsform der Demokratie«, schreibt der Medizin-Soziologe auf Seite 24 im Kapitel »Massendemokratie und Ochlokratie«. Neuerdings spricht man auch vom Deep State.

Die Tragweite der Affäre spricht sich erst langsam herum

Ein anderer Schönheitsfehler des Narrativs von der durchtriebenen AfD und ihrer von langer Hand geplanten und selbst herbeigeführten Opferrolle ist der Umstand, dass die Presse als vierte kontrollierende Gewalt seit einigen Jahren weitgehend versagt. So berichten die Mainstream-Medien nur äußerst zurückhaltend über die unzähligen Anschläge gegen AfD-Politiker und Wirte, die der Partei Säle und Hallen vermieten. Der Medienwissenschaftler Norbert Bolz vermutet, Zeitungen, Zeitschriften und das Privatfernsehen müssten auch »deshalb immer konformistischer werden, weil ihnen die Werbekunden abspringen, die ihr Heil ebenfalls in der Political Correctness suchen« (siehe Beitrag »Norbert Bolz: Die Geisteswissenschaften sind verloren«).

Das wiederum dürfte an der Rücksichtslosigkeit liegen, mit der linksradikale “NGO’s” Kampagnen gegen missliebige Organisationen fahren, ohne von der Justiz in die Schranken gewiesen zu werden. Doch nicht nur die Lückenpresse und das Fernsehen, sondern auch die alternativen Medien haben nur wenig über den Staatsstreich in Sachsen berichtet. Nicht zuletzt, weil ihnen durch die Zensur der Sozialen Medien Steine in den Weg gelegt werden. Vielleicht werden sie aber auch in Google und Co bei den Suchergebnissen nach hinten gestellt, wer weiß?

Vermutlich hält sich die Aufregung außerdem deswegen in Grenzen, weil die Angriffe und die Fehlentscheidungen einfach zu zahlreich geworden sind! Wir Liberal-Konservativen sind seit Beginn der permanenten Euro-Rettung 2010 einem regelrechten Trommelfeuer ausgesetzt. Die herrschenden Salonkommunisten sind mit faustischem Drang damit beschäftigt, Staat, Gesellschaft und Außenbeziehungen umzukrempeln und Deutschland zu einem Siedlungsgebiet für Menschen aller Herren Länder zu degradieren! Dabei sind sie mit gigantischen Finanzmitteln ausgestattet, die den Leistungsträgern in der (immer weniger) freien Wirtschaft abgeknöpft werden. Auf Biegen und Brechen sollen wir in einem ökosozialistischen Supernanny-Gebilde namens Europäische Union aufgehen. Ohne es sehen zu wollen, löst unsere sogenannte Elite mit ihrer Anmaßung von Wissen (Hayek) eine Kettenreaktion aus, die den kompletten Zusammenbruch wahrscheinlich werden ließ!

Dass die in Sachsen seit 29 Jahren regierende politische Kaste aus überwiegend CDU-Politikern dem aufstrebenden Mitbewerber AfD eine Obergrenze verpasste, ist unglaublich! Auch deswegen hat sich bei den Leuten des Widerstands die ganze Tragweite des Skandals, das Ausmaß der Skrupellosigkeit noch nicht herumgesprochen. Die staatsgläubigen Deutschen können sich nicht vorstellen, dass sich die Kartellparteien für den Wettbewerber AfD Sonderregeln »aus den Fingern gezogen« haben, um ihn auszubremsen. Aber genau so sieht es aus!

Die Akteure und Hintermänner des Komplotts sind nach wie vor im Amt

Sachsens Parteichef Jörg Urban hatte zu Beginn der Pressekonferenz vom 12.07.19 deutlich gemacht, dass er trotz alledem auf den Rechtstaat vertraut: »Wir haben Verfassungsbeschwerde eingereicht beim sächsischen und beim Bundesverfassungsgericht und wir werden auch die formale Möglichkeit in Anspruch nehmen, uns beim Wahlprüfungsausschuss zu beschweren. Es ist ein bisschen witzig, dass man sich bei denen beschweren muss, über die man sich beschwert. Und wir werden auch die sächsische Staatsregierung auffordern hier einzugreifen«. Zusätzlich zur Strafanzeige erhob die AfD am 06.08.19 Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landeswahlleiterin Carolin Schreck mit der Forderung ihrer Entlassung. Auch dieser Appell an die Landesregierung verhallte ungehört, denn alle Akteure der massiven Wahlmanipulation sind nach wie vor in Amt und Würden. CDU-Mann Michael Kretschmer wurde am 20.12.19 im Landtag mit den Stimmen der Grünen und der SPD in seiner Funktion als Ministerpräsident bestätigt.

Der Alternative für Deutschland muss bescheinigt werden, dass sie ruhig und souverän geblieben ist und alles getan hat, um den Rechtsbruch zu heilen. Aber auch diese Tatsache wurde in vielen Presse-Artikeln mit gehässiger Propaganda übertüncht. Nach der katastrophalen AfD-Listenkürzung durch den Landeswahlausschuss berichtete die Lückenpresse ausgiebig über nicht näher spezifizierte Drohungen gegen die Landeswahlleiterin. Die AfD Sachsen machte umgehend klar, dass sie damit nichts zu tun hat (Welt vom 09.07.19).

Die Dresdner Neuesten Nachrichten zitierten am 08.07.19 den fassungslosen Landespolizeipräsidenten Horst Kretzschmar: »Sie hat auch Hass-Postings erfahren«. Von Morddrohungen war jedoch nirgends die Rede, nur die SPD sprach von »Gewaltandrohungen«, freilich ohne Belege zu bringen. Am Ende des Artikels wird ein aufgeblasener Henning Homann, Generalsekretär der SPD Sachsen, wiedergegeben: »”Die Reaktionen der AfD auf die Entscheidung des Landeswahlausschusses haben nicht nur neue Verschwörungstheorien und Scharfmacher auf den Plan gerufen. Jetzt ist der Landeswahlausschuss Zielscheibe von Hass und Gewaltandrohungen”. Die Drohungen gegen den Landeswahlausschuss müssten umgehend und mit aller Konsequenz verfolgt werden.«

Woanders hätte ein solch dreister Eingriff in das gleiche Wahlrecht Massendemonstrationen ausgelöst

Mit anderen Worten: Für die ominösen Drohungen soll die AfD verantwortlich sein, weil sie die Zusammenstreichung ihrer Liste nicht demütig hingenommen hat. Und wenn jemand in den Sozialen Medien damit droht, die Rechtsbeugung vor Gericht zu bringen, dann ist ganz schnell von Hate Speech die Rede! Aber nur beim linken Establishment, das um seine Pfründe und Privilegien bangt. Wenn es so weitergeht, wird bald jede Kritik an staatlicher Willkür als Hassrede eingestuft, die »mit aller Konsequenz verfolgt« werden muss. Wehret den Anfängen!

Die Heuchelei der politischen Klasse ist kaum zu toppen. Bei den Linken oder in jedem anderen Land, bei den Franzosen, Italienern oder Spaniern hätte eine solche Willkür-Entscheidung Massendemonstrationen hervorgerufen, vielleicht sogar Straßenschlachten! Als am 24.07.19 das Bundesverfassungsgericht die Klage der AfD Sachsen wegen Nicht-Zuständigkeit abwies, musste man als Außenstehender nicht nur um den Rechtsstaat bangen, sondern auch um den Frieden. Doch schon am nächsten Tag rettete uns der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit einem Eil-Urteil außer der Reihe, das der Demokratie weitgehend zu ihrem Recht verhalf. Allerdings wird der AfD ein Sitz im Landesparlament bislang vorenthalten.

Ein Emissär aus Berlin soll darauf bestanden haben, die AfD auszutricksen

Was dem Skandal weitere Brisanz verleiht, ist die vermutete Verstrickung der Bundes-CDU oder der Bundesregierung. Die Alternative für Deutschland hat durch einen Hinweisgeber Wind davon bekommen, dass Anfang Juli extra ein Vertreter der Bundesebene nach Sachsen angereist war und die verunsicherte Landeswahlleiterin Carolin Schreck anwies, auf der Kappung der AfD-Liste zu beharren. Dazu sagte Staatsrechtler Michael Elicker in der AfD-Pressekonferenz vom 30.10.19:

»Es ist uns gesagt worden, dass ein Vertreter aus Berlin an einer Sitzung in Sachsen teilgenommen hat, wo die Landeswahlleiterin, der stellvertretende Landeswahlleiter sowie der Innenstaatssekretär Professor Schneider andere Gesprächspartner waren. (…) Diese Person war äußerst gut informiert und sagte uns, dass es hier ein Zusammentreffen gegeben hat von diesen Personen. Und der Zweck sei gewesen, die Frau Landeswahlleiterin eben nicht der Argumentation des Experten aus dem Innenministerium anheimzustellen, sondern ihre auf die Streichung der Landesliste gehende Überzeugung beizubehalten. Wer diese Person ist, das wissen wir noch nicht. Deswegen müssen wir selbst mit dem Untersuchungsausschuss strafprozessuale Methoden anwenden, um das herauszufinden. Ganz einfach.«

(Rechtsbeistand Elicker in der AfD-Pressekonferenz vom 30.10.19)

In der gleichen Pressekonferenz erwähnte Jörg Urban ein zusätzliches Indiz, das für einen Komplott spricht. Bei der Tagung des Landeswahl-Ausschusses hat man gegen das Prinzip der öffentlichen Beratung verstoßen: »Wir mussten erleben, dass am 5. Juli in der Sitzung des Landeswahl-Ausschusses die Vertreter der anderen Parteien sehr intensiv in der Pause telefoniert hatten. Damit war die Öffentlichkeit nicht mehr gegeben. Und es fanden eben auch Beratungen dieser Vertreter statt, die im kleinen Kreis waren, wo nicht alle Teilnehmer des Ausschusses sich miteinander abgesprochen haben. Auch das ist eigentlich unzulässig, weil die Öffentlichkeit der Entscheidungsfindung nicht gegeben ist.«

Die SPD räumte Fehler ein und warf der AfD dennoch Streuung von Verschwörungstheorien vor

Erschreckend waren die Reaktion der Altparteien im Landtag Sachsen auf den von der AfD durchgesetzten Untersuchungsausschuss (die Debatte liegt auch komplett auf Youtube vor: Landtagssitzung Sachsen vom 30.10.19; Beginn: 12:36). Der paternalistische Tonfall der linken und pseudo-bürgerlichen Politiker des Establishments bestätigt den wachen Geist in der Beobachtung, dass die Achtundsechziger gerade dabei sind unseren Staat vollends zu übernehmen.

Die Redner der etablierten Parteien legten keinerlei Unrechtsbewusstsein an den Tag (siehe auch Protokoll und DebattenVideo des sächsischen Landtags). Nur Albrecht Pallas von der SPD-Fraktion räumte zwischendurch ein, das sächsische Verfassungsgericht habe »mit der Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 eine fehlerhafte Entscheidung korrigiert«. Dies beweise, »der Rechtsstaat funktioniert« (Youtube 3:56). Solche Erkenntnis hinderte ihn (wie die anderen Kämpfer ‘gegen Rechts’) aber nicht daran, der AfD vorzuwerfen, »vom eigenen Versagen abzulenken und die Schuld auf andere zu schieben«.

Die Spezialdemokraten brachten es sogar fertig, die AfD als »doppelzüngig« und »verlogen« zu bezeichnen, weil sie einerseits die Verletzung demokratischer Spielregeln durch das Establishment kritisiere, andererseits aber die Mitwirkung der etablierten Parteien beim Untersuchungsausschuss erwarte (Pressemitteilung 30.10.19). Als ob sie das Recht hätten, sich der Untersuchung zu entziehen!

Dem ersten Anschein nach hören sich die Redebeiträge von der CDU (32,1 %), von den Linken (10,4 %), den Grünen (8,6 %) und der SPD (7,7 %) wie eine Flucht nach Vorn an, wie eine Art Vorwärtsverteidigung (die FDP war am 01.09.19 mit 4,5 % erneut an der unseligen 5-Prozent-Hürde gescheitert). Dagegen spricht aber die mangelnde Vorbereitung der Kartellparteien, die im Wesentlichen die längst widerlegten Formfehler bei der Aufstellungs-Versammlung zum Thema machten.

Die Blockparteien antworteten mit der Arroganz der Macht, die unvorbereitet aus der Hüfte schießt

Man hat den Eindruck, die Vertreter der Altparteien hätten zur Einstimmung in das Thema nur die oberflächlichen Berichte der Mainstream-Medien gelesen sowie das kryptische Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs. Es scheint unter ihrer Würde gewesen zu sein, sich eine Pressekonferenz der Sachsen-AfD anzuhören oder gar die alternativen Medien heranzuziehen. Hier war sie wieder, die Arroganz der Blockparteien, die mal eben aus der Hüfte schießt! Die Herrschenden können sich ja auch mit einiger Berechtigung in Sicherheit wiegen, weil sie die veröffentlichte Meinung hinter sich wissen, den Staatsfunk und die Lückenpresse. Es scheint ihnen nicht auf die Wahrheit anzukommen, sondern auf das Bild, das durch die ‘Qualitätsmedien’ vermittelt wird.

Entsetzt von der Überheblichkeit der Blockflötenparteien äußerte sich auch der EU-Abgeordnete Maximilian Krah von der AfD, der bis 2016 Vorstandsmitglied der Dresdner CDU war: »Dieser bislang beispiellose Angriff auf die freien Wahlen lässt in der Tat Schlimmstes befürchten. Die etablierten Akteure haben keinerlei Respekt vor demokratischen Regeln, wie sie schon bei der Besetzung des Bundestagspräsidiums und ganz aktuell beim Präsidium des Europäischen Parlaments unter Beweis gestellt haben. Mit der Kastration der AfD-Wahlliste in Sachsen hat dieser Angriff auf elementare Regeln der Demokratie eine neue Qualität erreicht. Bemerkenswert ist, dass diese Leute keinerlei schlechtes Gewissen haben; sie wähnen sich auch im Rechtsbruch moralisch erhaben« (einprozent.de vom 10.07.19).

Das Establishment hatte wenig bis gar keine stichhaltigen Gegenargumente

Wie in allen deutschen Parlamenten machen die Blockflötenparteien also auch im Sächsischen Landtag Politik nach Gutsherrenart. Ihre vier Redner empörten sich wie abstrus der Vorwurf eines Komplotts gegen die AfD sei, brachten aber nur wenig bis gar keine sachlichen Gegenargumente.

Rico Gebhardt, Fraktionsvorsitzender der Linken, gab die Anschuldigungen der AfD in Kurzform wieder – in der irrigen Meinung, sie würden sich damit selbst ad absurdum führen: »Um es allen noch einmal deutlich zu machen, was die AfD behauptet: Die Staatsregierung hat den ehemaligen Chef des Statistischen Landesamts (Herrn Müller) aus dem Amt abgesetzt, um anschließend Frau Schreck einzusetzen, damit die den Auftrag bekommt, eine qualifiziert rechtswidrige Entscheidung zu treffen. Wie viel muss man eigentlich nehmen, um so einen Quark im Kopf zusammen zu bekommen?« (Landtagssitzung Sachsen 30.10.19 komplett; 40:57).

Ganz ähnlich Valentin Lippmann, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen: »Wir halten mal fest: Schon der Abgang des Vorgängers der jetzigen Landeswahlleiterin basierte angeblich auf Mobbing mit dem Ziel eine angeblich willfährige Landeswahlleiterin zu installieren, die dann der AfD die Liste kürzt. Beim Lesen dieser Kausalkette frage ich mich, warum sie nicht auch noch die Frage stellen, (…) welche Rolle in diesem ganzen Geschehen der Bundespräsident, der Papst oder vielleicht das Krümelmonster gespielt haben könnten!« (45:08)

Lippmann behauptete wortreich, im Sinne der Gewaltenteilung dürfe es den Untersuchungsausschuss gar nicht geben, weil der Wahlprüfungs-Ausschuss zuständig sei. Daher schlussfolgerte er messerscharf: »Und eben weil es ein geregeltes Verfahren zur Wahlprüfung bereits gibt, ist Ihr Ziel mit diesem Untersuchungs-Ausschuss ein für allemal klar: Zweifel säen, Misstrauen stiften, Verschwörung insinuieren und gewählte Verfassungsorgane desavouieren, das beschreibt die Politik der AfD in den letzen Jahren hier in diesem hohen Haus. Das ist schändlich, und das ist mit der Grünen-Fraktion nicht zu machen!« (50:03)

Die AfD habe ganz andere Absichten, als sie vorgebe

Ansonsten hatten die Altparteien überwiegend Spott und Hohn für die AfD parat sowie jede Menge Vorwürfe: Die ‘Rechtspopulisten’ würden ständig jammern, obwohl jeder wisse, dass sie nicht Opfer, sondern Täter seien und ganz andere Intentionen hätten als sie vorgeben. Sie beklagten, die AfD wolle den Untersuchungsausschuss für politische Manöver nutzen: zur Selbstinszenierung und zur Verächtlichmachung der etablierten Parteien. Man wird den Verdacht nicht los, dass die Kartellparteien bei ihrem Hass und ihrer Hetze gegen die AfD regelmäßig von sich auf andere schließen.

Vielfach mäkelten sie an unwichtigen Details herum. Sie machten sich über die Basisdemokratie bei der AfD lustig, durch die sich die Listenaufstellung in die Länge gezogen hat, so dass ein Wochenende nicht ausreichte. Sie feixten, der AfD-Untersuchungs-Ausschuss richte sich im Grunde gegen die AfD selbst. Ihr Fazit lautete: Die parlamentarische Untersuchung der Affäre um die Deckelung des AfD-Erfolgs sei eine Verschwendung von Zeit und Geld. Der Vorstoß der Oppositionspartei sei eine »Farce«, weil der Hergang der Listenkappung offenkundig und allgemein bekannt sei.

In der Debatte zum Untersuchungsausschuss legten die Redner der Blockparteien gegenüber den ‘Rechtspopulisten’ das übliche Von-Oben-Herab-Gehabe an den Tag. Diese herablassende Art ist in den vergangenen Jahren kennzeichnend geworden für unser Gemeinwesen, das sich in ein bösartiges Schmidteinander, in eine verlogene Zwei-Klassen-Gesellschaft verwandelt hat. Das Verhalten des linken Establishments erinnert an den türkischen Despoten Erdogan, der 1998 sagte: »Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind«. ‘Friedliebende’ Muslime wie Recep Tayyip Erdogan und die uns beherrschenden Kulturmarxisten sind gewissermaßen Brüder im Geiste. Nicht nur, weil beide ein Problem mit Demokratie und Meinungsfreiheit haben, sondern auch weil sie gegen gemeinsame Feinde kämpfen: Gegen die europäischen Nationalstaaten, die ihre Demokratie vor Islamisierung und Masseneinwanderung bewahren wollen.


In seiner Rede vom 30.10.19 legte Fraktions-Chef Urban die Beweislage dar

Hier die Debattenrede des AfD-Fraktionsvorsitzenden Jörg Urban vom 30.10.19 zur Einsetzung des Untersuchungs-Ausschusses im Sächsischen Landtag in Sachen Kürzung der AfD-Landesliste – als Video und Niederschrift (siehe auch Plenarprotokoll und Antrag):

»Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Freunde der Demokratie! In den drei Jahrzehnten seit der Neubegründung des Freistaates Sachsen haben die Regierungen den Bürgern leider schon einiges an Skandalen zugemutet. Und nun 2019 stehen wir in Sachsen vermutlich wieder vor einem Skandal, der sich noch hinter einer ganzen Liste an unbeantworteten Fragen und Ungereimtheiten verbirgt.

Erstens: Ein Mann in der Blüte seines Lebens gibt vor dem Superwahljahr 2019 seine Position als Präsident des Statistischen Landesamtes und sein Nebenamt als Landeswahlleiter auf. Es heißt, er wolle seiner Frau in deren Kaffee-Rösterei aushelfen.

Zweitens: Eine zwei Jahre ältere CDU-Frau wird als neue Präsidentin des Statistischen Landesamtes gewählt. Obwohl alle ihre Qualifikationen passen, wird sie aber nicht nach Paragraf 8 des sächsischen Beamtengesetzes mit Probezeit ernannt. Nein, erstmalig in der Geschichte des Statistischen Landesamtes wird die Präsidentin nur vom Innenministerium abgeordnet für ein Jahr – zufällig das Superwahljahr 2019.

Drittens: Auch im Nebenamt als Landeswahlleiterin wird sie rechtswidrig nur auf ein Jahr ernannt – das hat der Innenminister bereits eingestanden. Dabei steht schon im ersten Satz der Landeswahlordnung, in Paragraf 1, Absatz 1, dass dies unzulässig ist.

Viertens: Diese Frau mit erheblicher Erfahrung als stellvertretende Landeswahlleiterin und Kreiswahlleiterin von Bautzen macht plötzlich Fehler, die von unserem Verfassungsgerichtshof in ihrem Unrechtsgehalt mit Willkür und Missbrauch gleichgesetzt werden.

Fünftens: Auf eine parlamentarische Anfrage rückt das Innenministerium nachträglich mit einer brisanten Information heraus, mit der sich der Innenminister wahrscheinlich selbst entlasten möchte. Der zuständige Referatsleiter des Innenministeriums, ein Experte für Verfassungsrecht und parlamentarische Wahlen, hätte verzweifelt versucht, die Landeswahlleiterin von ihrem Fehler abzubringen.

Sechstens: Der Innenstaatssekretär sichert der Landeswahlleiterin in den Tagen vor der Entscheidung vom 5. Juli Schutz für ihre Person zu, angeblich ohne mit ihr darüber zu sprechen, warum das nötig sein könnte.

Siebentens: Während die Vertreter der AfD in Kamenz noch versuchen die Landeswahlleiterin von der unrechtmäßigen Listenkappung abzubringen, ist die Streichung ab Platz 19 als beschlossene Sache bereits DAS Tagesthema auf den Fluren der Ministerien. Merkwürdigkeiten über Merkwürdigkeiten und in der Mitte ein rauchender Colt: Die vom Verfassungsgerichtshof als »qualifiziert rechtswidrig« erkannte Entscheidung des Landeswahl-Ausschusses zur Streichung des größten Teiles der AfD-Liste. Deswegen, meine Damen und Herren, sind wir heute zusammengekommen, deswegen ist eine Untersuchung dringend nötig, und zwar schnell! Die Verantwortlichen dieser »qualifiziert rechtswidrigen« Entscheidung müssen aus dem Staatsdienst entfernt werden, bevor sie weiteres Unheil anrichten können! Das ist unsere Pflicht gegenüber den Bürgern dieses Landes!

Wenn sich nur ein Teil dessen erweisen lässt, was wir heute vermuten müssen, war die Barschel-Affäre im Vergleich dazu ein laues Lüftchen! Nie zuvor in der Bundesrepublik Deutschland ist in einer solchen Dimension die Demokratie angegriffen worden! Dieser Untersuchungsausschuss wird das mit strafprozessualen und mit kriminalistischen Methoden aufklären. Und wir werden nicht locker lassen, bis wir die ganze Wahrheit kennen, und wenn wir Hunderte von Zeugen vernehmen müssen!

Der Kriminalist stellt immer zuerst die Frage: cui bono, wem nutzt es? Wem hätte es genutzt, wenn die AfD mit nur 18 Abgeordneten in den Landtag eingezogen wäre? Nun, meine Damen und Herren von der CDU, von den Grünen, von den Linken und von der SPD – Ihnen allen hätte es genutzt! Und Ihre Vertreter haben im Landeswahl-Ausschuss ja auch die Hand gehoben und dafür gestimmt, qualifiziertes Unrecht gegen die Demokratie und gegen die Bürger dieses Landes zu verüben! Und Sie, Herr Ministerpräsident Kretschmer, und Sie Herr Innenminister Wöller, Sie wurden von uns im Namen der sächsischen Wähler gemahnt an Ihre Pflicht, Recht und Gesetz zu wahren, das geschehene Unrecht zu beseitigen und diese Landeswahlleiterin ihres Amtes zu entheben. Damit hätten Sie den Wählern Sachsens zeigen können, dass Sie nicht in diese Sache verstrickt sind, dass Sie auf der Seite des Rechts stehen! Aber Sie haben qualifiziertes Unrecht geschehen lassen und bestehen lassen.

Sie haben stattdessen mit Nebelkerzen und Blendgranaten geworfen, um auf die vermeintlich so inkompetente AfD zu zeigen. Und ich bin mir sicher: Obwohl der Verfassungsgerichtshof alle diese Falschbehauptungen bereits weitgehend widerlegt hat, werden wir auch heute wieder in dieser Richtung die tollsten Dinge von Ihnen hören. Ihre Pflicht und Schuldigkeit wäre es gewesen zu handeln! Eine Verwaltung kann und muss sich selbst korrigieren, wenn Sie so gravierende Fehler macht! Sie haben es versäumt Schaden vom Volke abzuwenden! Wollen Sie, Herr Kretschmer, wollen Sie Herr Wöller in diesem Hause noch einmal die Hand heben und die Eidesformel der Verfassung leisten: “dass ich meine Kraft dem Wohl des Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, Verfassung und Recht wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber allen üben werde”? Wie könnten Sie das noch tun, ohne vor Scham im Boden zu versinken!

Wo waren Sie denn, Herr Kretschmer, als Verfassung und Recht verteidigt werden mussten? Wo waren Sie, als Schaden vom Volk abzuwenden war? War der Ausschluss Ihres Konkurrenten von der Wahl Ihrer Meinung nach Gerechtigkeit gegenüber allen? Und Sie Herr Wöller, wo waren Sie, als Ihre Landeswahlleiterin im Verfassungsprozess in Leipzig ihre eigene Entscheidung nicht mehr erklären konnte? Wo waren Sie, als Frau Schreck unter der Befragung des Gerichts förmlich zusammenbrach? Sie sollten die Konsequenzen ziehen und Ihre Ämter Menschen überlassen, die einen Eid, den sie vor dem Volk auf die Verfassung leisten, ein wenig ernster nehmen! Selbst wenn alle Vernehmungen in diesem Untersuchungsausschuss zu nichts Weiterem führen würden als zu dem, was wir heute schon wissen: Sie haben Ihre Amtspflichten schon durch Ihr unbestreitbares Nichtstun in einer Art und Weise verletzt, die Sie extrem belastet und zugleich verdächtig macht! Personen, über denen ein derart schwerwiegender Verdacht hängt, haben in hohen Regierungsämtern keinen Platz. Sie schaden unserem Freistaat Sachsen!

Die erste Vizepräsidentin dieses Hauses, Frau Dombois, hat in ihrer Stellungnahme für das Verfassungsgericht umfänglich dargelegt, dass das Gericht keinesfalls eine Entscheidung in der Sache treffen dürfe. Es sollte also bei der Listenkürzung für den politischen Konkurrenten bleiben! Zur inhaltlichen Sache hat sie kein Wort verloren. Der Herr Präsident hat dann am Tag nach dem Sensations-Urteil von Leipzig gesagt: »Die Demokratie in Sachsen funktioniert und die Chancengleichheit politischer Parteien wird gewahrt«.

Ja Herr Präsident, wir konnten noch viel retten! Aber nur, weil wir so entschlossen waren, in Leipzig eine Entscheidung zu begehren, die es nach dem geschriebenen Gesetz überhaupt nicht hätte geben dürfen! Und nur, weil die Leipziger Richter so weise waren, verfassungsunmittelbaren Rechtschutz zu gewähren – erstmals in Deutschland in einer Wahlsache! Dass der Verfassungsgerichtshof dies tun musste, ist aber keineswegs ein Beleg für das Funktionieren der Demokratie in Sachsen. Es ist nicht mehr und nicht weniger als ein Beleg für das Funktionieren der Verfassungsgerichtsbarkeit. Und es ist leider zugleich ein Beleg dafür, wie schreiend rechtswidrig, wie schreiend verfassungswidrig andere Institutionen in unserem Land ihren Angriff auf die Demokratie geführt haben!

Dieser Angriff auf die Demokratie wird erst beendet sein, wenn die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen worden sind. Dieser Angriff auf die Demokratie wird erst beendet sein, wenn die Verantwortlichen von jedem Zugang zu Machtmitteln des Staates abgeschnitten sind! Lassen Sie uns keine Zeit mehr verlieren, beginnen wir dieses große Werk für Demokratie und Gerechtigkeit. Vielen Dank. «

Schlusswort Jörg Urbans am Ende der Debatte [9:10]: »Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Freunde der Demokratie! Die Fraktionen, deren Parteivertreter im Landeswahlausschuss am 5. Juli 2019 den politischen Konkurrenten AfD ausschalten wollten, haben heute versucht ihren Hals aus der Schlinge zu ziehen, indem sie wieder einmal riefen: Haltet den Dieb. Ich kann in diesem kurzen Schlusswort nicht auf alle alten Scheinargumente und Nebelkerzen eingehen, die Sie in so berechnender Weise immer wieder zum Besten geben, aber wider besseres Wissen. Sie werden durch ständige Wiederholungen nicht wahrer.

Eines kann ich Ihnen aber sagen: Die formale Korrektheit der Listenaufstellung wird sicher im Wahlprüfungsausschuss geklärt werden. Der Untersuchungsausschuss hat eine andere Aufgabe, auch wenn das einige Abgeordnete immer noch nicht auseinanderhalten können! Es ist verständlich, dass Sie wenig Interesse an der Einsetzung des Untersuchungs-Ausschusses haben. Bedenken Sie aber, die Einsetzung des Untersuchungs-Ausschusses ist unser von der Verfassung garantiertes Minderheitenrecht. Wer unseren Antrag ablehnt, zeigt nicht nur, dass er kein Interesse an der Aufklärung hat. Er zeigt auch wenig Respekt vor unserer Verfassung.

Entscheidend für die Einsetzung des Untersuchungs-Ausschusses ist: Die höchst merkwürdigen Dinge, von denen ich einige aufgezählt habe, sind trotz all Ihrer Worte nicht weg. Sie sind in der Welt, es sind Fakten. Und die Bürger sind interessiert, was dahintersteckt. Und nicht weg zu diskutieren ist auch die Tatsache, dass die Entscheidung des Landeswahl-Ausschusses juristisch unerklärlich war, ist und bleibt! Und zwar in unserer Rechtsordnung so unerklärlich, dass der Verfassungsgerichtshof eine neue, eine gesteigerte Kategorie des Unrechts einführen musste: Die qualifizierte Rechtswidrigkeit, die mit Missbrauch und Willkür auf einer Stufe steht!

Dieser Untersuchungsausschuss ist absolut notwendig. Wer sich an der Demokratie vergeht, muss aus dem Staatsdienst entfernt werden! Wir von der Alternative für Deutschland sind fest entschlossen die Wahrheit ans Licht zu bringen – so viel Kraft es auch kosten mag. Wir sind es den Bürgern unseres Landes schuldig. Und ich bin überzeugt, dass es uns auch gelingen wird die Wahrheit zu finden, denn: “Es kann keine Lüge ewig leben!” So rief es Martin Luther King, als es in Amerika um das gleiche Wahlrecht für alle ging! Und Sie, meine Damen und Herren von der CDU, von den Linken, von den Grünen und der SPD: Seien Sie gewiss, wir werden das gleiche Wahlrecht für alle in diesem Freistaat Sachsen wiederherstellen und verteidigen, ob es Ihnen passt oder nicht! Vielen Dank.«


Das Imperium schlägt zurück: Arroganz der Blockparteien als Reaktion auf den Untersuchungsausschuss

Die Antworten der Etablierten auf die Einsetzung des Untersuchungs-Ausschusses zur Kürzung der AfD-Landesliste (in Auszügen) – Sächsischer Landtag 30.10.19 (die Debatte liegt auch komplett auf Youtube vor; Beginn: 12:36 – siehe auch Protokoll und Debatten-Video des Landtags):

Für die CDU-Fraktion sprach der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Stephan Meyer (Debatte 26:23).

»Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich staune Herr Urban, wie trocken Sie diesen Schwachsinn hier vortragen konnten. Und dass Sie nicht selber lachen mussten über das, was Sie hier gerade abgeliefert haben. Und ich sage auch: Vorsicht an der Bahnsteigkante. Wir sitzen hier in einem Glashaus. Und in einem Glashaus sollte man bekanntlich nicht mit Steinen werfen (…) Und jetzt machen Sie in Ihrem Antrag auf Unschuldslamm und spielen die Märtyrer, indem Sie von Einflussnahmen und pflichtwidrigen Unterlassungen von Mitgliedern der Staatsregierung sprechen und kryptisch Politiker an den Pranger stellen. Und dabei waren Sie es doch, die aufgrund Ihrer Unzulänglichkeit, nein Unfähigkeit, keine korrekte Landesliste aufzustellen, hier diese Befassung offensichtlich notwendig machen. Und ich hoffe ehrlich gesagt nicht, dass da womöglich sogar Kalkül dahintersteckte und Sie sich mit öffentlicher Willkür-Jammerei auf sich aufmerksam machen wollten.«

(ganze Debatte 31:54)

Für die Fraktion der Linken sprach Fraktionsvorsitzender Rico Gebhardt (Debatte 34:30)

Für Gebhardt und seinen Kollegen Albrecht Pallas von der SPD-Fraktion ist die Sache schon deshalb sonnenklar, weil die (vom Justizminister weisungsgebundene) Staatsanwaltschaft die Klagen gegen den Landeswahlausschuss und seine Hintermänner abgewiesen hat. Gebhard: »Seit vergangenem Freitag wissen wir auch, dass Ihre Strafanzeigen in diesen Angelegenheiten bisher alle ins Leere gelaufen sind«. (Debatte 39:43) Dabei stellt die Einstellung des Verfahrens (zumindest nach Darstellung der AfD) einen zweiten Rechtsbruch dar! Erst die rechtswidrige Listenkürzung und dann Strafvereitelung im Amt.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sprach der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Valentin Lippmann (Mitarbeiter bei »Dresden Nazifrei«) (Debatte 44:06). Er präsentierte mit seinen 28 Jahren ein Kabinettstück der Demagogie:

»Sie haben Chaos-Parteitage veranstaltet, Ihnen ist das Verfahren entglitten, Sie haben sich über wahlrechtliche Standards hinweggesetzt. Und anstatt wenigstens hier demütig eigene Fehler einzugestehen, haben Sie nur ein Ziel: mit diesem Untersuchungsausschuss so lange Nebelkerzen zu werfen, bis Ihr eigener Beitrag zu dieser aktuellen Situation verschwurbelt wurde. Aber, werte Kollegen der AfD, es ist nicht Sinn des Untersuchungsausschuss-Rechtes Ihre eigene Unfähigkeit zu kaschieren. Und erst recht ist es nicht Aufgabe eines Untersuchungs-Ausschusses astreine Verschwörungstheorien zu erörtern! Ihr Untersuchungsausschuss ist aber genau das: eine billige und absurde Insinuierung eines politischen Mega-Komplotts gegen die AfD. Da wird dann die ganz große Kugel geschoben, nach dem Motto “alles hängt mit allem zusammen”. Wir halten mal fest: schon der Abgang des Vorgängers der jetzigen Landeswahlleiterin basierte angeblich auf Mobbing mit dem Ziel eine angeblich willfährige Landeswahlleiterin zu installieren, die dann der AfD die Liste kürzt.

Beim Lesen dieser Kausalkette frage ich mich, warum sie nicht auch noch die Frage stellen, ob die Demission des letzen Innenministers oder gar der Regierungswechsel 2017 nicht damit auch noch zusammenhängen können. Oder welche Rolle in diesem ganzen Geschehen der Bundespräsident, der Papst oder vielleicht das Krümelmonster gespielt haben könnten! So absurd dieses Schauspiel, was Sie heute aufführen für jeden vernünftigen Menschen anmutet, es ist Ausdruck der Politik der AfD, aus allem eine große Verschwörung zu machen, und das soll auch noch mit einem Untersuchungs-Ausschuss fortgesetzt werden. Das ist schäbig, werte Kolleginnen und Kollegen!

Und ich bin ferner der Auffassung, dass dieser Untersuchungsausschuss nichts bringen wird! Und ich bin auch der Überzeugung, dass es überhaupt kein öffentliches Interesse an diesem Untersuchungs-Ausschuss gibt, und es überhaupt keine Möglichkeit gibt hierüber zu diskutieren, weil er ein Problem mit der Gewaltenteilung offenbart – und das zeigt denn auch Ihr Demokratieverständnis. Ein öffentliches Interesse liegt nach unserer Auffassung schon deshalb nicht vor, weil sich der Untersuchungsausschuss auf einen Sachverhalt bezieht, der vollkommen offenkundig ist! Die Sitzung des Landeswahl-Ausschusses war öffentlich. Die Vertrauensleute und sonstigen Granden der AfD waren bei der Willensbildung vor Ort und konnten ihre Rechtsauffassung sowohl vor als auch während der Sitzung hinreichend artikulieren.« (45:08)

Für die SPD-Fraktion sprach Innenexperte Albrecht Pallas (Debatte 56:13)

»Ich habe durchaus Verständnis für die Annahme, dass Sie ganz gezielt eine rechtlich hochkomplizierte Situation erzeugen wollten, um für die Öffentlichkeit unmittelbar vor der Landtagswahl Potential zur Eskalation zu erzeugen. Ja, Herr Urban, cui bono, wem nützt es! Genau das ist die entscheidende Frage! Ich habe aber auch Verständnis für die Deutung, dass Sie das jetzt nutzen, um ganz gezielt den Rechtsstaat und die Demokratie in Sachsen zu Ihren Gunsten verächtlich zu machen und auszuhöhlen.

Aber meine Damen und Herren, da will ich Ihnen eines ganz klar ins Stammbuch schreiben: Der Rechtsstaat in Sachsen, der funktioniert und der ist stark! Und kein anderes Beispiel ist besser geeignet als die Entscheidung des sächsischen Verfassungsgerichtshofs. Sie haben effektiven Rechtsschutz noch vor der Landtagswahl bekommen, obwohl im Wahlgesetz nichts Entsprechendes vorgesehen ist. Das Verfassungsgericht hat mit der Zulassung der Listenplätze 19 bis 30 eine fehlerhafte Entscheidung korrigiert. Aber es hat eben auch festgestellt, dass keine Willkür und kein missbräuchliches Vorgehen vorgelegen hat, obwohl die AfD das immer wieder (und heute auch wieder) wahrheitswidrig behauptet.

Und schließlich hat das Gericht beachtliche Wahlvorbereitungs-Fehler festgestellt, und zwar bei wem? Bei der AfD, meine Damen und Herren! Denn die Aufstellung der Listenplätze 31 bis 61 durch die AfD (und nur durch die AfD) war fehlerhaft! Die Streichung war zwingend und wurde bestätigt. Ich könnte diese Faktenaufzählung jetzt noch weiter fortsetzen, das spar ich mir aber, weil klar ist, dass die AfD mit all ihren Versuchen (die Strafanzeigen und auch der jetzige Antrag auf einen Untersuchungs-Ausschuss) lediglich versucht vom eigenen Versagen abzulenken, die Schuld auf andere zu schieben und unseren demokratischen Rechtsstaat und seine Institutionen systematisch abzuwerten.«

(ganze Debatte 59:40)

Update 26. Januar 2020: In Baden-Württemberg gibt es einen ähnlichen Fall der Missachtung von Recht und Gewaltenteilung: Der Landtagsabgeordnete Rüdiger Klos (AfD) berichtete am 1. August 2019 über einen Fall von Geheimnisverrat durch den Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums Ulrich Sckerl (Grüne). Dabei handelt es sich um ein abgeschirmt tagendes Gremium zur Kontrolle des Landesamts für Verfassungsschutz. Aus dem Umfeld von Sckerl seien Geheimunterlagen an die Presse durchgestochen worden, um die AfD und Rüdiger Klos anzuschwärzen, vermutete der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion. Indessen habe Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) ihre Machtposition dazu missbraucht, ein Gerichtsverfahren gegen ihren Parteifreund Ulrich Sckerl in dieser Sache zu verhindern (Youtube: Pressekonferenz: Geheimnisverrat im Parlamentarischen Kontrollgremium des Landtags Baden-Württemberg).

Siehe auch Teil 1 der Dokumentation: Staatsstreich in Sachsen: CDU-Regierung verpasste der AfD eine Obergrenze

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